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   VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/2003   

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https://dejure.org/2003,24517
VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/2003 (https://dejure.org/2003,24517)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 12.11.2003 - 203-VgK-27/2003 (https://dejure.org/2003,24517)
VK Niedersachsen, Entscheidung vom 12. November 2003 - 203-VgK-27/2003 (https://dejure.org/2003,24517)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 4 lit. f u. m VOL/A; § 3a Nr. 1 Abs. 1 VOL/A; § 4 Abs. 1 VgV; § 13 VgV; § 97 Abs. 7 GWB; § 99 Abs. 4 GWB; § 114 Abs. 1 GWB; § 15 Abs. 1 KrW-/AbfG; § 127 GWB
    Abschluss eines Vertrags über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Altpapier in einem freihändigen Vergabeverfahren; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Unterlassen einer öffentlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Vertrags über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Altpapier in einem freihändigen Vergabeverfahren; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Vergabe einer Dienstleistungskonzession im Rahmen eines Vergabeverfahrens; Unterlassen einer öffentlichen ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Schwellenwert: Schätzung des Auftragswertes unter Einbeziehung der Erlöse des Auftragnehmers von Dritten (Altpapier)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag über die Sammlung, Sortierung und Vermarktung von Altpapier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Wie das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 30.04.2003, Az. Verg 67/02, zutreffend ausführt, soll mit einer Information des Auftraggebers nach § 13 VgV über den beabsichtigten Zuschlag dem Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes bis zur Zuschlagserteilung entsprochen und auch dem Urteil des EuGH vom 28.10.1999 (Rs. C-81/98) Rechnung getragen werden.

    In diesem unter dem Stichwort "Alcatel" bekannt gewordenen Urteil (NZBau 2000, 33 ff.) hat der EuGH Art. 2 Abs. 1 lit. a und b der Richtlinie vom 21.12 1989 (zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabeöffentlicher Liefer- und Bauaufträge) dahin ausgelegt, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, indem der Antragsteller - unabhängig vom Sekundärrechtsschutz - die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  • BVerwG, 10.04.1978 - 6 C 27.77

    Antrag auf Verweigerung des Kriegsdienstes - Verweigerung des Kriegsdienstes mit

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Nach den zu § 80 VwVfG geltenden Grundsätzen ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes dann notwendig, wenn sie vom Standpunkt eines verständigen Beteiligten für erforderlich gehalten werden durfte (BVerwGE 55, 299, 306).
  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Wegen der zentralen Bedeutung der Verpflichtung zur europaweiten Ausschreibung (vgl.auch Urteil des EuGH vom 10.04.2003 in den verbundenen Rechtssachen C-20/01 und C-28/01 Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen fehlender Ausschreibung des Abwasservertrages der Gemeinde xxx, Landkreis xxx und der Müllverbrennung xxx, hat die Vergabekammer diese Vergaberechtsverletzungen gemäß § 110 Abs. 1 GWB über den diesbezüglichen Nachprüfungsantrag der Antragstellerin hinaus auch von Amts wegen zu berücksichtigen.
  • OLG Stuttgart, 19.07.2000 - 2 Verg 4/00

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung der

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Ausreichend für die positive Kenntnis eines Mangels im Sinne von § 107 Abs. 3 GWB ist bereits das Wissen um einen Sachverhalt, der den Schluss auf die Verletzung vergaberechtlicher Bestimmungen erlaubt und es bei vernünftiger Betrachtung gerechtfertigt erscheinen lässt, das Verfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 22.08.2000, Az.: Verg 9/00).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2001 - Verg 1/01

    Vergaberecht - Anwaltskosten

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Deshalb ist im vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren die nach § 80 VwVfG gebotene Rechtspraxis zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten nicht übertragbar (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.11.2001, Az.: Verg 1/01; OLG Stuttgart, Beschluss v. 19.07.2000, 2 Verg 4/00, NZBau 11/2000, S. 543 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 67/02

    Rechtsfolgen der Übertragung des Bekleidungswesens der Bundeswehr auf eine

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Wie das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 30.04.2003, Az. Verg 67/02, zutreffend ausführt, soll mit einer Information des Auftraggebers nach § 13 VgV über den beabsichtigten Zuschlag dem Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes bis zur Zuschlagserteilung entsprochen und auch dem Urteil des EuGH vom 28.10.1999 (Rs. C-81/98) Rechnung getragen werden.
  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Sie bezieht sich dabei auf eine Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22.01.2002, Verg 18/01.
  • EuGH, 10.03.1987 - 199/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Die Beweislast für das Vorliegen der Ausnahmetatbestände trägt der Auftraggeber (vgl. Fett, a.a.O., Rn. 16; EuGH, Urteil v. 10.03.1987, Rs. 199/85, Slg. 1987, 1039).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.2003 - Verg 61/02

    Sicherheitsinteresse des Staates tangiert: Keine Ausschreibung?

    Auszug aus VK Niedersachsen, 12.11.2003 - 203-VgK-27/03
    Denn die Anwendbarkeit des § 13 VgV richtet sich nach der objektiven Rechtslage; der öffentliche Auftraggeber hat nicht die rechtliche Kompetenz, durch sein Verhalten über den Eintritt und die Reichweite der Nichtigkeitsfolge des § 13 Satz 6 VgV zu disponieren (vgl. Senatsbeschlüsse OLG Düsseldorf v. 24.09.2002 - Verg 48/02 - und v. 30.4. 2003 - Verg 61/02).
  • VK Arnsberg, 28.01.2004 - VK 1-30/03

    Zu viele Alternativpositionen: Ausschreibung ist aufzuheben!

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2002 - Verg 48/02

    Begriff des Verhandlungsverfahrens; Beginn des Vergabeverfahrens; Grundlagen der

  • OLG Brandenburg, 13.07.2001 - Verg 3/01
  • VK Niedersachsen, 18.03.2004 - 203-VgK-06/04

    Veräußerung und Verwertung von Altpapier aus Haushaltssammlungen; Erfordernis der

    Dabei ist die für einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gem. § 99 Abs. 1 und Abs. 4 GWB erforderliche Entgeltlichkeit des Vertrages auch dann gegeben, wenn es sich bei der Abfallfraktion wie im vorliegenden Fall um vermarktungsfähigen Wertstoff wie Altpapier handelt und die Gegenleistung des öffentlichen Auftraggebers nicht in einer Geldleistung, sondern in der Überlassung des Verwertungserlöses für den Weiterverkauf des Altpapiers besteht (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 05.02.2004, Az.: 13 Verg 26/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 12.01.2004, Az.: VII-Verg 71/03; VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2003, Az.: 203-VgK-27/2003).

    Es handelt sich - in der vorliegenden Konstellation und im Gegensatz zu dem Beschluss der Vergabekammer vom 12.11.2003 (Az.: 203-VgK-27/2003) zu Grunde liegenden Sachverhalt, wo der Entsorgungsträger Sammlung, Sortierung und Vermarktung unter Bezugnahme auf § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG ausdrücklich einem beauftragten Drittenübertragen hat - somit allenfalls um Leistungen auf der Grundlage einer Dienstleistungskonzession, die aber ebenfalls nicht dem Vergaberecht unterliegt.

  • VK Düsseldorf, 16.05.2011 - VK-12/11

    Konzessionsvergabe der Abfallbeseitigung

    Auch in der vergaberechtlicher Spruchpraxis wird vertreten, dass der Verbleib der Pflichtigkeit bei einer Drittbeauftragung gemäß § 16 Abs. 1 KrW-/AbfG bereits grundsätzlich der Annahme einer Dienstleistungskonzession entgegenstünde (VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2003, Az. 203-VgK-27/2003).
  • VK Südbayern, 29.06.2010 - Z3-3-3194-1-35-05/10

    Ausnahmecharakter des Verhandlungsverfahrens

    Es bietet am ehesten die Gewähr für die Einhaltung der Vergabegrundsätze des § 97 Abs. 1 und Abs. 2 GWB (VK Lüneburg, B. v. 12.11.2003 - Az.: 203- VgK-27/2003; VK Niedersachsen, B. v. 08.07.2009 - Az.: VgK-29/2009).
  • VK Thüringen, 15.01.2004 - 360-4003.20-030/03-GTH

    Wiederholung des Vergabeverfahrens; Vorliegen einer Dienstleistungskonzession;

    überschritten sei; auf einen Beschluss der Vergabekammer Lüneburg VgK-27/2003 verwiesen werde, in dem diese entschied, dass es sich bei den vorliegenden Leistungen nicht um eine nicht ausschreibungspflichtige Dienstleistungskonzession handele; die AST auch antragsbefugt sei, hier auf die Ausführungen des Antrages verwiesen werde.
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